Kundendienst
Wir helfen Ihnen weiter
Wir von HIBO Haustechnik haben eine der größten Kundendienstflotten in der Region.
Wir bieten Ihnen ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum im Bereich Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Überprüfung, Sanierung und Modernisierung für Ein/- Mehrfamilienhäuser, für Industrie/- Gewerbe und für die öffentlicher Hand.
Kaum eine Anlage ist in Ihrem Gebäude so viel im Betrieb wie sanitäre, heiz-, lüftungs- und klimatechnische Systeme. Diese Dauerbelastung beansprucht das Material und die Elektronik. Verschleißerscheinungen sind hier an der Tagesordnung. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung trägt dazu bei, dass Ihre Systeme langlebig sowie energieeffizient sind und ein Komplettausfall vermieden werden kann. Sollte es trotzdem zu einem Ausfall kommen, ist auch hier unser sehr gut geschulter Kundendienst der richtige Helfer in der Not.
Gerne bieten wir Ihnen auch einen Wartungsvertrag an, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Kundendienst:
Unser Service steht für Sie bereit:
Montag bis Donnerstag von 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 – 12.00 und 13.00 - 14.00 Uhr
Tel.: 08761-721 800
Unser Notdienst steht unseren Kunden Freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr und Samstags, Sonntags sowie an Feiertagen von 8.00 bis 17.00 Uhr
im Notfall gerne zur Seite.
Bitte halten Sie Ihre Kundennummer bereit.
Notfall-Telefonnummer: 0171 - 36 74 008
Leistungsspektrum:
- „Haus-Check“: Überprüfung Ihrer gesamten Haustechnik
- Heizungs-Check (ACHTUNG neue Pflicht für Hausbesitzer ab 01.10.2022)
- Hydraulischer Abgleich (ACHTUNG neue Pflicht für Hausbesitzer ab 01.10.2022)
- Instandhaltende Pflege aller sanitären, heiz-, lüftungs- und klimatechnischen Systeme
- Modernisierung aller sanitären, heiz-, lüftungs- und klimatechnischen Systeme
- Wartung / Reparatur von Heizungen aller Bauarten
- Wartung / Reparatur Solarsysteme
- Wartung / Reparatur Wärmepumpen
- Wartung / Reparatur Lüftungsanlagen
- Wartung / Reparatur Klimaanlagen
- Wartung / Reparatur Wasseraufbereitungsanlagen und Enthärtungsanlagen
- Wartung / Reparatur von Hebeanlagen
- Wartung / Reparatur Druckerhöhungsanlagen
- Wartung / Reparatur Saug- sowie Sumpfpumpen
- Wartung / Reparatur Rückstauautomaten zum Schutz vor Überschwemmungen
- Gas Gebrauchsfähigkeitsprüfung / Leckmengenmessung (ACHTUNG Gebäudeeigentümer: Pflicht der Durchführung alle 12 Jahre)
- Energie-Check: Überprüfung Ihrer Energiesparpotentiale
- Austausch des Wasserfilters Ihrer Grundwasserwärmepumpe
- Behebung von Leckagen oder Rohrbrüchen
- Kleinere Umbauarbeiten im Bereich der Bestandsinstallation
- Austausch Trinkwasserspeicher, Trinkwasserboiler, Wärmetauscher
- Entkalkung Trinkwasserspeicher, Trinkwasserboiler, Wärmetauscher
- Heizwasserbeprobung und Aufbereitung nach VDI auf Wunsch mit Laboranalyse
- Trinkwasserbeprobung auf Wunsch mit Laboranalyse
- Isolierarbeiten in Heizräumen
- Thermographie mittels Wärmebildkamera
- Montage von Elektroheizstäben im Trinkwasser und Pufferspeicher
- NEU: hauseigene Isolierabteilung: richtig isoliert spart kostenintensive Energie
ACHTUNG: Neue Pflicht ab 01.10.2022
für Hausbesitzer-
Heizungs-Check & Hydraulischer Abgleich
Um an allen Ecken Energie einzusparen, verpflichtet die Bundesregierung Hausbesitzer seit 1. Oktober dazu, ihre Heizungen zu optimieren!
Zweite Energieeinsparverordnung:
- Pflicht: Heizungscheck (Prüfung und Optimierung) für mit Erdgas betriebene Gasheizungen
- Pflicht: hydraulischer Abgleich (Maßnahme zur Heizungsoptimierung, im Durchschnitt ca. 15 % Einsparpotential) für Gaszentralheizungssysteme - aber nur für bestimmte Gebäude:
- Bis zum 30. September 2023: in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
- Bis zum 15. September 2024: in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten
- Ausnahmen:
1.) Abgleich wurde bereits vorgenommen
2.) Heizsystem soll innerhalb des kommenden halben Jahres ausgetauscht werden
3.) Innerhalb des nächsten halben Jahres wird über die Hälfte der wärmeübertragende Fläche des Gebäudes gedämmt
4.) Gebäude wird innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll
Link für ausführliche Informationen:
Erdgasheizungen: Diese Spar-Pflichten hat die Regierung beschlossen | Haustec